Informationen für Studenten
Hier finden unsere zukünftigen Studenten Informationen über
- Unterkunft
- Über unsere Personalabteilung können Sie Zimmer in der Personalunterkunft mieten
- Krankenversicherung
- Seit dem 01.01.96 ist jede in der Schweiz wohnhafte Person verpflichtet, eine Krankpflege-Grundversicherung abzuschliessen.
- Grundsätzlich kann ein ausländischer Krankenversicherer nicht anerkannt werden.
- Aber, keine Regel ohne Ausnahme:
- Für unsere ausländischen Studenten besteht die Möglichkeit sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen! Dies sollten Sie aber bereits vor Stellenantritt erledigen. Die Adresse von der Sie die weiteren Unterlagen beziehen können lautet
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